Statuten

Statuten der Vereinigung Ehemaliger des Seminars Rickenbach

A. Zweck

Die Vereinigung der Ehemaligen bezweckt:

  1. Das Andenken an die einstige Bildungsstätte zu pflegen und weiterzutragen
  2. Die Kameradschaft unter den Ehemaligen aufrechtzuerhalten und zu pflegen
  3. Das Andenken an verstorbene Ehemalige wachzuhalten

B. Mitgliedschaft

Vor dem Erreichen des Rentenalters (ca. 40 Jahre nach der Patentierung/Diplomierung) werden die jeweiligen Ehemaligen des Lehrerseminars Rickenbach durch den Vorstand (ehemals Obmannschaft) schriftlich über den Beginn ihrer Mitgliedschaft in der Vereinigung informiert und zum nächsten Treffen eingeladen.

C. Organisation

  1. Die Vereinigung wird durch einen Vorstand (ehemals Obmannschaft) geleitet. Dieser besteht aus mindestens drei Personen (Präsident:in, Kassier:in, Aktuar:in).
  2. Der Vorstand bestimmt in Absprache mit einem vorher von ihm zusammengestellten OK den Zeitpunkt der jeweiligen Treffen. 
  3. Der Vorstand führt ein Mitgliederverzeichnis, welches jährlich durch die frisch pensionierten Ehemaligen des Lehrerseminars ergänzt wird. Als Grundlage dient die von alt Seminarlehrer Otmar Zehnder zusammengestellte «Liste der patentierten/diplomierten Seminaristinnen und Seminaristen von 1907 bis 2006». Die Liste ist wichtiger Bestandteil des Vereinsinventars, das vom jeweiligen Präsidenten oder der Präsidentin aufbewahrt wird. 
  4. Orientierungs- und Publikationsorgan des Vereins ist die Homepage www.ehemalige-semi-rickenbach.ch .

D. Treffen

  1. Die Treffen der Ehemaligen des Lehrerseminars finden in der Regel alle zwei Jahre statt. 
  2. Diese Treffen dienen der Kontaktpflege unter den Ehemaligen des Seminars, der Weiterbildung durch Kurzreferate und dem Besuch von Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen.
  3. Innerhalb des Treffens wird die Generalversammlung abgehalten. Sie ist oberstes Gremium des Vereins. Die Traktanden der GV sind: Begrüssung, Protokoll des letzten Treffens, Kassabericht, Gedenken an die Verstorbenen Ehemaligen, Jahresbericht des Präsidenten oder der Präsidentin, Wahlen, Verschiedenes.

E. Schlussbestimmung

Die Vereinigung beruht auf Freiwilligkeit. Sie verpflichtet nicht zum Besuch eines Treffens und zu weiteren Leistungen. Sie zählt auf Idealismus, Freundschaft und Dankbarkeit der Ehemaligen.


> Die Statuten wurden 2021 an die Situation nach der Schliessung des Lehrerseminars zum 80-Jahr-Jubiläum des Vereins 2021 angepasst und an der GV 2022 in Appenzell genehmigt.


Die alten Statuten